Liebe Mitglieder,
es nähert sich der Termin für die Fälligkeit der OG- Umlage.
Wie in jedem Jahr möchten wir daran erinnern, dass der Betrag der OG- Umlage bis zum 31.05 auf dem Konto der Landesgruppe eingegangen sein sollte.
Bei Überweisung bitte beachten: Als Verwendungszweck Angabe der Ortsgruppe verwenden.
Falls noch keine Einzugsermächtigung vorliegt und diese genutzt werden möchte, hier der Link zur Formularseite
Die Einzugsermächtigung muss ebenfalls bis zum 31.05. ausgefüllt übersendet werden, ansonsten muss die OG-Umlage eigenständig überwiesen werden.
Noch ein weiterer Hinweis für alle bestehenden Einzugsermächtigungen: Bitte auf Aktualität der Kontoverbindung achten, sofern sich diese geändert hat wird eine neue Einzugsermächtigung benötigt, andernfalls kann die OG-Umlage nicht eingezogen werden und es fallen zusätzliche Gebühren an.