Terminplan Zuchtschauen 2024.pdfoVorgaben vom Veterinäramt für die LG Zuchtschau• Mitführen eines gültigen EU-Heimtierausweises/ gleichwertiges internationales Dokument (gilt für alle Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt, sofern Erstimpfung, ansonsten rechtzeitige Nachimpfung) nach Transponderkennzeichnung des Hundes (gilt für deutsche und EU-Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Ausstellung von Hunden aus dem EU-Ausland erst ab einem Alter von frühestens 15 Wochen und sofern eine gültige Tollwutimpfung vorliegt • Ausstellung von Tieren aus Drittländern nur mit gültiger Tollwutimpfung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis • Ausstellung von Tieren aus bestimmten Drittländern (z.B. Ukraine, Moldawien, Serbien, Türkei -keine abgeschlossene Liste-) zusätzlich eine Tollwut-Titerbestimmung per Blutuntersuchung frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung mit dem Ergebnis eines Titers von > 0,5 IU/ml, sowie eine zusätzliche Wartezeit von 3 Monaten nach dieser BlutuntersuchungDas bedeutet, dass Hunde aus diesen Ländern frühestens im Alter von sieben Monaten einreisen dürfen.oKONTROLLEN am Parkgelände• Die Hunde dürfen bei sommerlichen Temperaturen nicht im geschlossenen Auto (geöffnete Fenster sind nicht ausreichend) oder nichtklimatisierten Anhängern zurückgelassen werden. Grundsätzlich ist eine Haltung von Hunden in einem Auto/ Hundeanhänger über einen längeren Zeitraum außerhalb eines Transports aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse als nicht tierschutzgerecht anzusehen. Den Tieren ist zu jeder Zeit Wasser zur Verfügung zu stellen. Für ausreichende/ rassespezifische Bewegung und Auslauf der Hunde ist während der gesamten Veranstaltung zu sorgen. Entsprechende Kontrollen finden statt.Landesgruppenzuchtschau am 04.08.2024 REMINDER von 22.04.2024___________________________________________Zuchtschauen Schautraining Termine LG 05.pdfZuchtschauen Terminschutzantrag (Fassung SV).pdfZuchtschauen Checkliste zur Durchführung (SV Hilfe für Ortsgruppen).pdfZuchtschauen weitere Informationen für die Durchführung (SV).pdfZuchtrichter der LG 05Zuchtschauordnung aktuellZusatzbestimmungen zur Zuchtschauordnung___________________________________________Zurück zu Zucht_________________________________________________
Terminplan Zuchtschauen 2024.pdfoVorgaben vom Veterinäramt für die LG Zuchtschau• Mitführen eines gültigen EU-Heimtierausweises/ gleichwertiges internationales Dokument (gilt für alle Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt, sofern Erstimpfung, ansonsten rechtzeitige Nachimpfung) nach Transponderkennzeichnung des Hundes (gilt für deutsche und EU-Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Ausstellung von Hunden aus dem EU-Ausland erst ab einem Alter von frühestens 15 Wochen und sofern eine gültige Tollwutimpfung vorliegt • Ausstellung von Tieren aus Drittländern nur mit gültiger Tollwutimpfung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis • Ausstellung von Tieren aus bestimmtenDrittländern (z.B. Ukraine, Moldawien, Serbien, Türkei -keine abgeschlossene Liste-) zusätzlich eine Tollwut-Titerbestimmung per Blutuntersuchung frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung mit dem Ergebnis eines Titers von > 0,5 IU/ml, sowie eine zusätzliche Wartezeit von 3 Monaten nach dieser BlutuntersuchungDas bedeutet, dass Hunde aus diesen Ländern frühestens im Alter von sieben Monaten einreisen dürfen.oKONTROLLEN am Parkgelände• Die Hunde dürfen bei sommerlichen Temperaturen nicht im geschlossenen Auto (geöffnete Fenster sind nicht ausreichend) oder nichtklimatisierten Anhängern zurückgelassen werden. Grundsätzlich ist eine Haltung von Hunden in einem Auto/ Hundeanhänger über einen längeren Zeitraum außerhalb eines Transports aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse als nicht tierschutzgerecht anzusehen. Den Tieren ist zu jeder Zeit Wasser zur Verfügung zu stellen. Für ausreichende/ rassespezifische Bewegung und Auslauf der Hunde ist während der gesamten Veranstaltung zu sorgen. Entsprechende Kontrollen finden statt.Landesgruppenzuchtschau am 04.08.2024 REMINDER von 22.04.2024___________________________________________Zuchtschauen Schautraining Termine LG 05.pdfZuchtschauen Terminschutzantrag (Fassung SV).pdfZuchtschauen Checkliste zur Durchführung (SV Hilfe für Ortsgruppen).pdfZuchtschauen weitere Informationen für die Durchführung (SV).pdfZuchtrichter der LG 05Zuchtschauordnung aktuellZusatzbestimmungen zur Zuchtschauordnung___________________________________________Zurück zu Zucht_________________________________________________
Terminplan Zuchtschauen 2024.pdfoVorgaben vom Veterinäramt für die LG Zuchtschau• Mitführen eines gültigen EU-Heimtierausweises/ gleichwertiges internationales Dokument (gilt für alle Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt, sofern Erstimpfung, ansonsten rechtzeitige Nachimpfung) nach Transponderkennzeichnung des Hundes (gilt für deutsche und EU-Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Ausstellung von Hunden aus dem EU-Ausland erst ab einem Alter von frühestens 15 Wochen und sofern eine gültige Tollwutimpfung vorliegt • Ausstellung von Tieren aus Drittländern nur mit gültiger Tollwutimpfung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis • Ausstellung von Tieren aus bestimmten Drittländern (z.B. Ukraine, Moldawien, Serbien, Türkei -keine abgeschlossene Liste-) zusätzlich eine Tollwut-Titerbestimmung per Blutuntersuchung frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung mit dem Ergebnis eines Titers von > 0,5 IU/ml, sowie eine zusätzliche Wartezeit von 3 Monaten nach dieser BlutuntersuchungDas bedeutet, dass Hunde aus diesen Ländern frühestens im Alter von sieben Monaten einreisen dürfen.oKONTROLLEN am Parkgelände• Die Hunde dürfen bei sommerlichen Temperaturen nicht im geschlossenen Auto (geöffnete Fenster sind nicht ausreichend) oder nichtklimatisierten Anhängern zurückgelassen werden. Grundsätzlich ist eine Haltung von Hunden in einem Auto/ Hundeanhänger über einen längeren Zeitraum außerhalb eines Transports aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse als nicht tierschutzgerecht anzusehen. Den Tieren ist zu jeder Zeit Wasser zur Verfügung zu stellen. Für ausreichende/ rassespezifische Bewegung und Auslauf der Hunde ist während der gesamten Veranstaltung zu sorgen. Entsprechende Kontrollen finden statt.Landesgruppenzuchtschau am 04.08.2024 REMINDER von 22.04.2024___________________________________________Zuchtschauen Schautraining Termine LG 05.pdfZuchtschauen Terminschutzantrag (Fassung SV).pdfZuchtschauen Checkliste zur Durchführung (SV Hilfe für Ortsgruppen).pdfZuchtschauen weitere Informationen für die Durchführung (SV).pdfZuchtrichter der LG 05Zuchtschauordnung aktuellZusatzbestimmungen zur Zuchtschauordnung___________________________________________Zurück zu Zucht_________________________________________________
Terminplan Zuchtschauen 2024.pdfoVorgaben vom Veterinäramt für die LG Zuchtschau• Mitführen eines gültigen EU-Heimtierausweises/ gleichwertiges internationales Dokument (gilt für alle Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt, sofern Erstimpfung, ansonsten rechtzeitige Nachimpfung) nach Transponderkennzeichnung des Hundes (gilt für deutsche und EU-Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Ausstellung von Hunden aus dem EU-Ausland erst ab einem Alter von frühestens 15 Wochen und sofern eine gültige Tollwutimpfung vorliegt • Ausstellung von Tieren aus Drittländern nur mit gültiger Tollwutimpfung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis • Ausstellung von Tieren aus bestimmten Drittländern (z.B. Ukraine, Moldawien, Serbien, Türkei -keine abgeschlossene Liste-) zusätzlich eine Tollwut-Titerbestimmung per Blutuntersuchung frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung mit dem Ergebnis eines Titers von > 0,5 IU/ml, sowie eine zusätzliche Wartezeit von 3 Monaten nach dieser BlutuntersuchungDas bedeutet, dass Hunde aus diesen Ländern frühestens im Alter von sieben Monaten einreisen dürfen.oKONTROLLEN am Parkgelände• Die Hunde dürfen bei sommerlichen Temperaturen nicht im geschlossenen Auto (geöffnete Fenster sind nicht ausreichend) oder nichtklimatisierten Anhängern zurückgelassen werden. Grundsätzlich ist eine Haltung von Hunden in einem Auto/ Hundeanhänger über einen längeren Zeitraum außerhalb eines Transports aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse als nicht tierschutzgerecht anzusehen. Den Tieren ist zu jeder Zeit Wasser zur Verfügung zu stellen. Für ausreichende/ rassespezifische Bewegung und Auslauf der Hunde ist während der gesamten Veranstaltung zu sorgen. Entsprechende Kontrollen finden statt.Landesgruppenzuchtschau am 04.08.2024 REMINDER von 22.04.2024___________________________________________Zuchtschauen Schautraining Termine LG 05.pdfZuchtschauen Terminschutzantrag (Fassung SV).pdfZuchtschauen Checkliste zur Durchführung (SV Hilfe für Ortsgruppen).pdfZuchtschauen weitere Informationen für die Durchführung (SV).pdfZuchtrichter der LG 05Zuchtschauordnung aktuellZusatzbestimmungen zur Zuchtschauordnung___________________________________________Zurück zu Zucht_________________________________________________