Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Landesgruppe Nordrheinland 05
© www.sv-lg05.de © Wolfgang Felten

Zuchtschauen

Terminplan Zuchtschauen 2024.pdf o Vorgaben vom Veterinäramt für die LG Zuchtschau • Mitführen eines gültigen EU-Heimtierausweises/ gleichwertiges internationales Dokument (gilt für alle Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt, sofern Erstimpfung, ansonsten rechtzeitige Nachimpfung) nach Transponderkennzeichnung des Hundes (gilt für deutsche und EU- Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Ausstellung von Hunden aus dem EU-Ausland erst ab einem Alter von frühestens 15 Wochen und sofern eine gültige Tollwutimpfung vorliegt • Ausstellung von Tieren aus Drittländern nur mit gültiger Tollwutimpfung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis • Ausstellung von Tieren aus bestimmten Drittländern (z.B. Ukraine, Moldawien, Serbien, Türkei -keine abgeschlossene Liste-) zusätzlich eine Tollwut-Titerbestimmung per Blutuntersuchung frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung mit dem Ergebnis eines Titers von > 0,5 IU/ml, sowie eine zusätzliche Wartezeit von 3 Monaten nach dieser Blutuntersuchung Das bedeutet, dass Hunde aus diesen Ländern frühestens im Alter von sieben Monaten einreisen dürfen. o KONTROLLEN am Parkgelände • Die Hunde dürfen bei sommerlichen Temperaturen nicht im geschlossenen Auto (geöffnete Fenster sind nicht ausreichend) oder nichtklimatisierten Anhängern zurückgelassen werden. Grundsätzlich ist eine Haltung von Hunden in einem Auto/ Hundeanhänger über einen längeren Zeitraum außerhalb eines Transports aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse als nicht tierschutzgerecht anzusehen. Den Tieren ist zu jeder Zeit Wasser zur Verfügung zu stellen. Für ausreichende/ rassespezifische Bewegung und Auslauf der Hunde ist während der gesamten Veranstaltung zu sorgen. Entsprechende Kontrollen finden statt. Landesgruppenzuchtschau am 04.08.2024 REMINDER von 22.04.2024 ___________________________________________ Zuchtschauen Schautraining Termine LG 05.pdf Zuchtschauen Terminschutzantrag (Fassung SV).pdf Zuchtschauen Checkliste zur Durchführung (SV Hilfe für Ortsgruppen).pdf Zuchtschauen weitere Informationen für die Durchführung (SV).pdf Zuchtrichter der LG 05 Zuchtschauordnung aktuell Zusatzbestimmungen zur Zuchtschauordnung ___________________________________________ Zurück zu Zucht _________________________________________________
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Terminplan Zuchtschauen 2024.pdf o Vorgaben vom Veterinäramt für die LG Zuchtschau • Mitführen eines gültigen EU-Heimtierausweises/ gleichwertiges internationales Dokument (gilt für alle Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt, sofern Erstimpfung, ansonsten rechtzeitige Nachimpfung) nach Transponderkennzeichnung des Hundes (gilt für deutsche und EU-Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Ausstellung von Hunden aus dem EU-Ausland erst ab einem Alter von frühestens 15 Wochen und sofern eine gültige Tollwutimpfung vorliegt • Ausstellung von Tieren aus Drittländern nur mit gültiger Tollwutimpfung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis • Ausstellung von Tieren aus bestimmten Drittländern (z.B. Ukraine, Moldawien, Serbien, Türkei - keine abgeschlossene Liste-) zusätzlich eine Tollwut- Titerbestimmung per Blutuntersuchung frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung mit dem Ergebnis eines Titers von > 0,5 IU/ml, sowie eine zusätzliche Wartezeit von 3 Monaten nach dieser Blutuntersuchung Das bedeutet, dass Hunde aus diesen Ländern frühestens im Alter von sieben Monaten einreisen dürfen. o KONTROLLEN am Parkgelände • Die Hunde dürfen bei sommerlichen Temperaturen nicht im geschlossenen Auto (geöffnete Fenster sind nicht ausreichend) oder nichtklimatisierten Anhängern zurückgelassen werden. Grundsätzlich ist eine Haltung von Hunden in einem Auto/ Hundeanhänger über einen längeren Zeitraum außerhalb eines Transports aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse als nicht tierschutzgerecht anzusehen. Den Tieren ist zu jeder Zeit Wasser zur Verfügung zu stellen. Für ausreichende/ rassespezifische Bewegung und Auslauf der Hunde ist während der gesamten Veranstaltung zu sorgen. Entsprechende Kontrollen finden statt. Landesgruppenzuchtschau am 04.08.2024 REMINDER von 22.04.2024 ___________________________________________ Zuchtschauen Schautraining Termine LG 05.pdf Zuchtschauen Terminschutzantrag (Fassung SV).pdf Zuchtschauen Checkliste zur Durchführung (SV Hilfe für Ortsgruppen).pdf Zuchtschauen weitere Informationen für die Durchführung (SV).pdf Zuchtrichter der LG 05 Zuchtschauordnung aktuell Zusatzbestimmungen zur Zuchtschauordnung ___________________________________________ Zurück zu Zucht _________________________________________________
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Terminplan Zuchtschauen 2024.pdf o Vorgaben vom Veterinäramt für die LG Zuchtschau • Mitführen eines gültigen EU-Heimtierausweises/ gleichwertiges internationales Dokument (gilt für alle Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt, sofern Erstimpfung, ansonsten rechtzeitige Nachimpfung) nach Transponderkennzeichnung des Hundes (gilt für deutsche und EU-Teilnehmer und Besucher mit Hunden) • Ausstellung von Hunden aus dem EU-Ausland erst ab einem Alter von frühestens 15 Wochen und sofern eine gültige Tollwutimpfung vorliegt • Ausstellung von Tieren aus Drittländern nur mit gültiger Tollwutimpfung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis • Ausstellung von Tieren aus bestimmten Drittländern (z.B. Ukraine, Moldawien, Serbien, Türkei -keine abgeschlossene Liste-) zusätzlich eine Tollwut- Titerbestimmung per Blutuntersuchung frühestens 30 Tage nach der Erstimpfung mit dem Ergebnis eines Titers von > 0,5 IU/ml, sowie eine zusätzliche Wartezeit von 3 Monaten nach dieser Blutuntersuchung Das bedeutet, dass Hunde aus diesen Ländern frühestens im Alter von sieben Monaten einreisen dürfen. o KONTROLLEN am Parkgelände • Die Hunde dürfen bei sommerlichen Temperaturen nicht im geschlossenen Auto (geöffnete Fenster sind nicht ausreichend) oder nichtklimatisierten Anhängern zurückgelassen werden. Grundsätzlich ist eine Haltung von Hunden in einem Auto/ Hundeanhänger über einen längeren Zeitraum außerhalb eines Transports aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse als nicht tierschutzgerecht anzusehen. Den Tieren ist zu jeder Zeit Wasser zur Verfügung zu stellen. Für ausreichende/ rassespezifische Bewegung und Auslauf der Hunde ist während der gesamten Veranstaltung zu sorgen. Entsprechende Kontrollen finden statt. Landesgruppenzuchtschau am 04.08.2024 REMINDER von 22.04.2024 ___________________________________________ Zuchtschauen Schautraining Termine LG 05.pdf Zuchtschauen Terminschutzantrag (Fassung SV).pdf Zuchtschauen Checkliste zur Durchführung (SV Hilfe für Ortsgruppen).pdf Zuchtschauen weitere Informationen für die Durchführung (SV).pdf Zuchtrichter der LG 05 Zuchtschauordnung aktuell Zusatzbestimmungen zur Zuchtschauordnung ___________________________________________ Zurück zu Zucht _________________________________________________
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