Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Landesgruppe Nordrheinland 05
© www.sv-lg05.de © Wolfgang Felten

Ausbildung

Damenpokal Ergebnisse in LG LG-Erfolge auf Bundesebene LG-Qualifikationsmodalität LGA LG-Qualifikationsmodalität LG-FH ___________________________________________ Veranstaltung LG -Damenpokal Der LG-Damenpokal ist ein reiner Spaßpokal und dient nicht der Qualifikation. Für die Teilnahme an dem Damenpokal der SV-Landesgruppe Nordrheinland sind nur Hundeführerinnen zugelassen. Der Besitzstand und die Rasse des Hundes ist hierbei nicht von Bedeutung. Der Damenpokalkampf der Landesgruppe Nordrheinland wird in Abteilung "B" und "C" als Mini- und Maxi-Mannschaft sowie Einzelstarter ausgerichtet. Einzelstarter: Eine Hundeführerin führt einen Hund in beiden Abteilungen vor, dh: EINE Hundeführerin - ZWEI Abteilungen Mini-Mannschaft: Sie besteht aus 2 Hundeführerinnen. Eine führt ihren Hund in Abteilung "B", die andere in Abteilung "C", dh: ZWEI Hundeführerinnen - ZWEI Abteilungen Maxi-Mannschaft: In der Maximannschaft werden 4 Abteilungen vorgeführt (2mal "B" und 2mal "C"). Diese 4 Abteilungen können sich zusammensetzen aus: - ZWEI Einzelstarter, - ZWEI Minimannschaften oder - EINEM Einzelstarter und EINER Mini-Mannschaft Es wird ein Wanderpokal für die punkthöchste Mini- und Maxi-Mannschaft, sowie Einzelstarter vergeben, die Mitglied des SV sind. Diese Wanderpokale gehen in Besitz über, wenn sie 3mal hintereinander oder 4mal mit Unterbrechung errungen werden. Bei Punktegleichheit entscheidet der bessere Schutzdienst. Andersrassige Hunde (Mannschaften) erhalten einen Hundeführerpreis für die punkthöchste Mini- und Maxi-Mannschaft, sowie Einzelstarter. Gemischte Mannschaften (Schäferhund – Andersrassiger Hund) zählen in der Wertung zu Andersrassigen. Im Weiteren gelten die Regeln der IPO in ihrer aktuellen Fassung. Bitte verwenden Sie nur die eigens für diesen Pokalkampf bereitgestellten Anmeldungen. Startgeld: 5,- € pro Abteilung Im Anschluss an die Abteilungen „B“ und „C“ (während der Auswertung) findet ein Hunderennen statt. Zu diesem kann sich jede Hundeführerin mit einem Hund, gleich welcher Rasse anmelden. Die Anmeldung ist nicht Abhängig von einer aktiven Teilnahme am Pokalwettkampf. Das Rennen findet auf dem Übungsplatz als Zeitrennen im Einzelstartmodus statt. Zu bewältigen ist ein Sprint über ungefähr 50m. Dazu begibt sich die Hundeführerin mit einem Helfer ihrer Wahl (auch männliche Helfer sind zugelassen) zur Startlinie. Der Helfer hält den Hund und bleibt mit diesem an der Startlinie während sich die Hundeführerin zügig zur Ziellinie begibt. Auf Kommando des Zeitnehmers darf die Hundeführerin ihren Hund einmal rufen und ansonsten nur mit einem Spielzeug oder Beisswurst winkend locken. Der Helfer gibt auf dieses Kommando hin den Hund frei und die Zeit läuft. Ein Bestätigen des Hundes durch Anbiss im Spielzeug/Beisswurst ist nach überschreiten der Ziellinie erlaubt. Die Hundeführerin leint ihren Hund sofort danach an und gibt den Zieleinlaufbereich frei. Der Hund/die Hundeführerin mit der schnellsten Zeit erhält einen Preis. Startgeld: 2,- € pro Hund ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ Ergebnisse LG 05 Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Erfolge auf Bundesebene ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Qualifikationsmodalität LGA Neuer Qualifikationsmodus zur LGA 2024 LGA-Qualifikationsmodus ab 2024 Stand 03.12.2023.pdf ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Qualifikationsmodalität LG-FH Für die Teilnahme an der LG-Fährtenhundprüfung der LG Nordrheinland sind von einem Hundeführer (in) mit demselben Hund folgende Bedingungen zu erfüllen: Der (die) Bewerber (in) muss im Zeitraum nach der LG-FH-Prüfung bis zum Meldeschluss (4 Wochen vor der LG-FH- Prüfung) mindestens zwei FH 2 - Fährten erfolgreich ablegen. Es ist dem Team freigestellt, mehr Prüfungen (FH 2) zu absolvieren, die zwei erfolgreichsten Prüfungen werden gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet die beste Einzelprüfung. Bei allen Meldungen ist zwingend das Meldeformular der Landesgruppe zu verwenden (s. LG-HP.) !!! Dieses ist dem LG-Ausbildungswart mit einer Kopie aller geführten Prüfungen für den o. g. Zeitraum zu übermitteln. Nach Prüfung der eingegangenen Meldungen durch den LG Ausbildungswart werden die 10 Punktbesten zur LG- Fährtenhundprüfung zugelassen und auf der Homepage der LG veröffentlicht. Die LG- Fährtenhundprüfung findet immer im September als Eintages-Prüfung (Sperrtermin) unter Berücksichtigung der SV-Termine statt. Bei der LG-Fährtenhundprüfung entscheidet bei Punktgleichheit das Los. Auf Beschluss des LG-Vorstandes können die erfolgreichen Teilnehmer der Bundes-FH des Vorjahres an der LG-FH teilnehmen. Voraussetzung: Gleiches Team und der Nachweis einer FH 2-Fährte mit der Note "Vorzüglich" im Qualifikations-Zeitraum. In diesem besonderen Fall belastet dies nicht das Kontingent von 10 Startern. Diese Teams starten zusätzlich zu den 10 Punktbesten. Helmut Niessen niessenhelmut@aol.com ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Landesgruppe Nordrheinland 05
© www.sv-lg05.de © Wolfgang Felten

Ausbildung

Damenpokal Ergebnisse in LG LG-Erfolge auf Bundesebene LG-Qualifikationsmodalität LGA LG-Qualifikationsmodalität LG-FH ___________________________________________ Veranstaltung LG -Damenpokal Der LG-Damenpokal ist ein reiner Spaßpokal und dient nicht der Qualifikation. Für die Teilnahme an dem Damenpokal der SV- Landesgruppe Nordrheinland sind nur Hundeführerinnen zugelassen. Der Besitzstand und die Rasse des Hundes ist hierbei nicht von Bedeutung. Der Damenpokalkampf der Landesgruppe Nordrheinland wird in Abteilung "B" und "C" als Mini- und Maxi-Mannschaft sowie Einzelstarter ausgerichtet. Einzelstarter: Eine Hundeführerin führt einen Hund in beiden Abteilungen vor, dh: EINE Hundeführerin - ZWEI Abteilungen Mini-Mannschaft: Sie besteht aus 2 Hundeführerinnen. Eine führt ihren Hund in Abteilung "B", die andere in Abteilung "C", dh: ZWEI Hundeführerinnen - ZWEI Abteilungen Maxi-Mannschaft: In der Maximannschaft werden 4 Abteilungen vorgeführt (2mal "B" und 2mal "C"). Diese 4 Abteilungen können sich zusammensetzen aus: - ZWEI Einzelstarter, - ZWEI Minimannschaften oder - EINEM Einzelstarter und EINER Mini-Mannschaft Es wird ein Wanderpokal für die punkthöchste Mini- und Maxi-Mannschaft, sowie Einzelstarter vergeben, die Mitglied des SV sind. Diese Wanderpokale gehen in Besitz über, wenn sie 3mal hintereinander oder 4mal mit Unterbrechung errungen werden. Bei Punktegleichheit entscheidet der bessere Schutzdienst. Andersrassige Hunde (Mannschaften) erhalten einen Hundeführerpreis für die punkthöchste Mini- und Maxi- Mannschaft, sowie Einzelstarter. Gemischte Mannschaften (Schäferhund – Andersrassiger Hund) zählen in der Wertung zu Andersrassigen. Im Weiteren gelten die Regeln der IPO in ihrer aktuellen Fassung. Bitte verwenden Sie nur die eigens für diesen Pokalkampf bereitgestellten Anmeldungen. Startgeld: 5,- € pro Abteilung Im Anschluss an die Abteilungen „B“ und „C“ (während der Auswertung) findet ein Hunderennen statt. Zu diesem kann sich jede Hundeführerin mit einem Hund, gleich welcher Rasse anmelden. Die Anmeldung ist nicht Abhängig von einer aktiven Teilnahme am Pokalwettkampf. Das Rennen findet auf dem Übungsplatz als Zeitrennen im Einzelstartmodus statt. Zu bewältigen ist ein Sprint über ungefähr 50m. Dazu begibt sich die Hundeführerin mit einem Helfer ihrer Wahl (auch männliche Helfer sind zugelassen) zur Startlinie. Der Helfer hält den Hund und bleibt mit diesem an der Startlinie während sich die Hundeführerin zügig zur Ziellinie begibt. Auf Kommando des Zeitnehmers darf die Hundeführerin ihren Hund einmal rufen und ansonsten nur mit einem Spielzeug oder Beisswurst winkend locken. Der Helfer gibt auf dieses Kommando hin den Hund frei und die Zeit läuft. Ein Bestätigen des Hundes durch Anbiss im Spielzeug/Beisswurst ist nach überschreiten der Ziellinie erlaubt. Die Hundeführerin leint ihren Hund sofort danach an und gibt den Zieleinlaufbereich frei. Der Hund/die Hundeführerin mit der schnellsten Zeit erhält einen Preis. Startgeld: 2,- € pro Hund ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ Ergebnisse LG 05 Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Erfolge auf Bundesebene ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Qualifikationsmodalität LGA Neuer Qualifikationsmodus zur LGA 2024 LGA-Qualifikationsmodus ab 2024 Stand 03.12.2023.pdf ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Qualifikationsmodalität LG-FH Für die Teilnahme an der LG-Fährtenhundprüfung der LG Nordrheinland sind von einem Hundeführer (in) mit demselben Hund folgende Bedingungen zu erfüllen: Der (die) Bewerber (in) muss im Zeitraum nach der LG- FH-Prüfung bis zum Meldeschluss (4 Wochen vor der LG-FH-Prüfung) mindestens zwei FH 2 - Fährten erfolgreich ablegen. Es ist dem Team freigestellt, mehr Prüfungen (FH 2) zu absolvieren, die zwei erfolgreichsten Prüfungen werden gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet die beste Einzelprüfung. Bei allen Meldungen ist zwingend das Meldeformular der Landesgruppe zu verwenden (s. LG-HP.) !!! Dieses ist dem LG-Ausbildungswart mit einer Kopie aller geführten Prüfungen für den o. g. Zeitraum zu übermitteln. Nach Prüfung der eingegangenen Meldungen durch den LG Ausbildungswart werden die 10 Punktbesten zur LG-Fährtenhundprüfung zugelassen und auf der Homepage der LG veröffentlicht. Die LG- Fährtenhundprüfung findet immer im September als Eintages-Prüfung (Sperrtermin) unter Berücksichtigung der SV-Termine statt. Bei der LG-Fährtenhundprüfung entscheidet bei Punktgleichheit das Los. Auf Beschluss des LG-Vorstandes können die erfolgreichen Teilnehmer der Bundes-FH des Vorjahres an der LG-FH teilnehmen. Voraussetzung: Gleiches Team und der Nachweis einer FH 2-Fährte mit der Note "Vorzüglich" im Qualifikations- Zeitraum. In diesem besonderen Fall belastet dies nicht das Kontingent von 10 Startern. Diese Teams starten zusätzlich zu den 10 Punktbesten. Helmut Niessen niessenhelmut@aol.com ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Landesgruppe Nordrheinland 05
© www.sv-lg05.de © Wolfgang Felten

Ausbildung

Damenpokal Ergebnisse in LG LG-Erfolge auf Bundesebene LG-Qualifikationsmodalität LGA LG-Qualifikationsmodalität LG-FH ___________________________________________ Veranstaltung LG -Damenpokal Der LG-Damenpokal ist ein reiner Spaßpokal und dient nicht der Qualifikation. Für die Teilnahme an dem Damenpokal der SV-Landesgruppe Nordrheinland sind nur Hundeführerinnen zugelassen. Der Besitzstand und die Rasse des Hundes ist hierbei nicht von Bedeutung. Der Damenpokalkampf der Landesgruppe Nordrheinland wird in Abteilung "B" und "C" als Mini- und Maxi-Mannschaft sowie Einzelstarter ausgerichtet. Einzelstarter: Eine Hundeführerin führt einen Hund in beiden Abteilungen vor, dh: EINE Hundeführerin - ZWEI Abteilungen Mini-Mannschaft: Sie besteht aus 2 Hundeführerinnen. Eine führt ihren Hund in Abteilung "B", die andere in Abteilung "C", dh: ZWEI Hundeführerinnen - ZWEI Abteilungen Maxi-Mannschaft: In der Maximannschaft werden 4 Abteilungen vorgeführt (2mal "B" und 2mal "C"). Diese 4 Abteilungen können sich zusammensetzen aus: - ZWEI Einzelstarter, - ZWEI Minimannschaften oder - EINEM Einzelstarter und EINER Mini-Mannschaft Es wird ein Wanderpokal für die punkthöchste Mini- und Maxi-Mannschaft, sowie Einzelstarter vergeben, die Mitglied des SV sind. Diese Wanderpokale gehen in Besitz über, wenn sie 3mal hintereinander oder 4mal mit Unterbrechung errungen werden. Bei Punktegleichheit entscheidet der bessere Schutzdienst. Andersrassige Hunde (Mannschaften) erhalten einen Hundeführerpreis für die punkthöchste Mini- und Maxi-Mannschaft, sowie Einzelstarter. Gemischte Mannschaften (Schäferhund – Andersrassiger Hund) zählen in der Wertung zu Andersrassigen. Im Weiteren gelten die Regeln der IPO in ihrer aktuellen Fassung. Bitte verwenden Sie nur die eigens für diesen Pokalkampf bereitgestellten Anmeldungen. Startgeld: 5,- € pro Abteilung Im Anschluss an die Abteilungen „B“ und „C“ (während der Auswertung) findet ein Hunderennen statt. Zu diesem kann sich jede Hundeführerin mit einem Hund, gleich welcher Rasse anmelden. Die Anmeldung ist nicht Abhängig von einer aktiven Teilnahme am Pokalwettkampf. Das Rennen findet auf dem Übungsplatz als Zeitrennen im Einzelstartmodus statt. Zu bewältigen ist ein Sprint über ungefähr 50m. Dazu begibt sich die Hundeführerin mit einem Helfer ihrer Wahl (auch männliche Helfer sind zugelassen) zur Startlinie. Der Helfer hält den Hund und bleibt mit diesem an der Startlinie während sich die Hundeführerin zügig zur Ziellinie begibt. Auf Kommando des Zeitnehmers darf die Hundeführerin ihren Hund einmal rufen und ansonsten nur mit einem Spielzeug oder Beisswurst winkend locken. Der Helfer gibt auf dieses Kommando hin den Hund frei und die Zeit läuft. Ein Bestätigen des Hundes durch Anbiss im Spielzeug/Beisswurst ist nach überschreiten der Ziellinie erlaubt. Die Hundeführerin leint ihren Hund sofort danach an und gibt den Zieleinlaufbereich frei. Der Hund/die Hundeführerin mit der schnellsten Zeit erhält einen Preis. Startgeld: 2,- € pro Hund ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ Ergebnisse LG 05 Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Erfolge auf Bundesebene ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Qualifikationsmodalität LGA Neuer Qualifikationsmodus zur LGA 2024 LGA-Qualifikationsmodus ab 2024 Stand 03.12.2023.pdf ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Qualifikationsmodalität LG-FH Für die Teilnahme an der LG-Fährtenhundprüfung der LG Nordrheinland sind von einem Hundeführer (in) mit demselben Hund folgende Bedingungen zu erfüllen: Der (die) Bewerber (in) muss im Zeitraum nach der LG-FH-Prüfung bis zum Meldeschluss (4 Wochen vor der LG-FH-Prüfung) mindestens zwei FH 2 - Fährten erfolgreich ablegen. Es ist dem Team freigestellt, mehr Prüfungen (FH 2) zu absolvieren, die zwei erfolgreichsten Prüfungen werden gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet die beste Einzelprüfung. Bei allen Meldungen ist zwingend das Meldeformular der Landesgruppe zu verwenden (s. LG-HP.) !!! Dieses ist dem LG-Ausbildungswart mit einer Kopie aller geführten Prüfungen für den o. g. Zeitraum zu übermitteln. Nach Prüfung der eingegangenen Meldungen durch den LG Ausbildungswart werden die 10 Punktbesten zur LG-Fährtenhundprüfung zugelassen und auf der Homepage der LG veröffentlicht. Die LG- Fährtenhundprüfung findet immer im September als Eintages-Prüfung (Sperrtermin) unter Berücksichtigung der SV-Termine statt. Bei der LG-Fährtenhundprüfung entscheidet bei Punktgleichheit das Los. Auf Beschluss des LG-Vorstandes können die erfolgreichen Teilnehmer der Bundes-FH des Vorjahres an der LG-FH teilnehmen. Voraussetzung: Gleiches Team und der Nachweis einer FH 2-Fährte mit der Note "Vorzüglich" im Qualifikations-Zeitraum. In diesem besonderen Fall belastet dies nicht das Kontingent von 10 Startern. Diese Teams starten zusätzlich zu den 10 Punktbesten. Helmut Niessen niessenhelmut@aol.com ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Landesgruppe Nordrheinland 05
© www.sv-lg05.de © Wolfgang Felten

Ausbildung

Damenpokal Ergebnisse in LG LG-Erfolge auf Bundesebene LG-Qualifikationsmodalität LGA LG-Qualifikationsmodalität LG-FH ___________________________________________ Veranstaltung LG -Damenpokal Der LG-Damenpokal ist ein reiner Spaßpokal und dient nicht der Qualifikation. Für die Teilnahme an dem Damenpokal der SV-Landesgruppe Nordrheinland sind nur Hundeführerinnen zugelassen. Der Besitzstand und die Rasse des Hundes ist hierbei nicht von Bedeutung. Der Damenpokalkampf der Landesgruppe Nordrheinland wird in Abteilung "B" und "C" als Mini- und Maxi-Mannschaft sowie Einzelstarter ausgerichtet. Einzelstarter: Eine Hundeführerin führt einen Hund in beiden Abteilungen vor, dh: EINE Hundeführerin - ZWEI Abteilungen Mini-Mannschaft: Sie besteht aus 2 Hundeführerinnen. Eine führt ihren Hund in Abteilung "B", die andere in Abteilung "C", dh: ZWEI Hundeführerinnen - ZWEI Abteilungen Maxi-Mannschaft: In der Maximannschaft werden 4 Abteilungen vorgeführt (2mal "B" und 2mal "C"). Diese 4 Abteilungen können sich zusammensetzen aus: - ZWEI Einzelstarter, - ZWEI Minimannschaften oder - EINEM Einzelstarter und EINER Mini-Mannschaft Es wird ein Wanderpokal für die punkthöchste Mini- und Maxi-Mannschaft, sowie Einzelstarter vergeben, die Mitglied des SV sind. Diese Wanderpokale gehen in Besitz über, wenn sie 3mal hintereinander oder 4mal mit Unterbrechung errungen werden. Bei Punktegleichheit entscheidet der bessere Schutzdienst. Andersrassige Hunde (Mannschaften) erhalten einen Hundeführerpreis für die punkthöchste Mini- und Maxi-Mannschaft, sowie Einzelstarter. Gemischte Mannschaften (Schäferhund – Andersrassiger Hund) zählen in der Wertung zu Andersrassigen. Im Weiteren gelten die Regeln der IPO in ihrer aktuellen Fassung. Bitte verwenden Sie nur die eigens für diesen Pokalkampf bereitgestellten Anmeldungen. Startgeld: 5,- € pro Abteilung Im Anschluss an die Abteilungen „B“ und „C“ (während der Auswertung) findet ein Hunderennen statt. Zu diesem kann sich jede Hundeführerin mit einem Hund, gleich welcher Rasse anmelden. Die Anmeldung ist nicht Abhängig von einer aktiven Teilnahme am Pokalwettkampf. Das Rennen findet auf dem Übungsplatz als Zeitrennen im Einzelstartmodus statt. Zu bewältigen ist ein Sprint über ungefähr 50m. Dazu begibt sich die Hundeführerin mit einem Helfer ihrer Wahl (auch männliche Helfer sind zugelassen) zur Startlinie. Der Helfer hält den Hund und bleibt mit diesem an der Startlinie während sich die Hundeführerin zügig zur Ziellinie begibt. Auf Kommando des Zeitnehmers darf die Hundeführerin ihren Hund einmal rufen und ansonsten nur mit einem Spielzeug oder Beisswurst winkend locken. Der Helfer gibt auf dieses Kommando hin den Hund frei und die Zeit läuft. Ein Bestätigen des Hundes durch Anbiss im Spielzeug/Beisswurst ist nach überschreiten der Ziellinie erlaubt. Die Hundeführerin leint ihren Hund sofort danach an und gibt den Zieleinlaufbereich frei. Der Hund/die Hundeführerin mit der schnellsten Zeit erhält einen Preis. Startgeld: 2,- € pro Hund ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ Ergebnisse LG 05 Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Erfolge auf Bundesebene ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Qualifikationsmodalität LGA Neuer Qualifikationsmodus zur LGA 2024 LGA-Qualifikationsmodus ab 2024 Stand 03.12.2023.pdf ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________ LG-Qualifikationsmodalität LG-FH Für die Teilnahme an der LG-Fährtenhundprüfung der LG Nordrheinland sind von einem Hundeführer (in) mit demselben Hund folgende Bedingungen zu erfüllen: Der (die) Bewerber (in) muss im Zeitraum nach der LG-FH-Prüfung bis zum Meldeschluss (4 Wochen vor der LG-FH-Prüfung) mindestens zwei FH 2 - Fährten erfolgreich ablegen. Es ist dem Team freigestellt, mehr Prüfungen (FH 2) zu absolvieren, die zwei erfolgreichsten Prüfungen werden gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet die beste Einzelprüfung. Bei allen Meldungen ist zwingend das Meldeformular der Landesgruppe zu verwenden (s. LG-HP.) !!! Dieses ist dem LG-Ausbildungswart mit einer Kopie aller geführten Prüfungen für den o. g. Zeitraum zu übermitteln. Nach Prüfung der eingegangenen Meldungen durch den LG Ausbildungswart werden die 10 Punktbesten zur LG-Fährtenhundprüfung zugelassen und auf der Homepage der LG veröffentlicht. Die LG- Fährtenhundprüfung findet immer im September als Eintages-Prüfung (Sperrtermin) unter Berücksichtigung der SV-Termine statt. Bei der LG-Fährtenhundprüfung entscheidet bei Punktgleichheit das Los. Auf Beschluss des LG-Vorstandes können die erfolgreichen Teilnehmer der Bundes-FH des Vorjahres an der LG-FH teilnehmen. Voraussetzung: Gleiches Team und der Nachweis einer FH 2-Fährte mit der Note "Vorzüglich" im Qualifikations-Zeitraum. In diesem besonderen Fall belastet dies nicht das Kontingent von 10 Startern. Diese Teams starten zusätzlich zu den 10 Punktbesten. Helmut Niessen niessenhelmut@aol.com ______________________________________ Zurück zum Seitenanfang ______________________________________